AGB

1. ANLAGE UND ALLGEMEINES

1.1. Bei Betritt der Anlage stimmt der Besucher/Reitschüler automatisch den AGB des Betreibers Familie Ingrid und Georg Unteregger, Sonnseite 20, 5602 Wagrain, Österreich, zu.

1.2. Eltern haften für Ihre Kinder!

1.3. Der Besucher/Reitschüler betritt das Gelände des Betreibers, nutzt dessen Einrichtungen, tätigt den Umgang mit Tieren und nimmt am Reitunterricht, sowie allen weiteren Veranstaltungen des Betreibers im weitesten Sinne, seien sie reiterlicher und/oder nichtreiterlicher Natur, auf eigenes Risiko und eigene Gefahr teil. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Pferde und Ponys Fluchttiere sind und auch das ruhigste Pferd/Pony aus unersichtlichen Gründen scheuen oder widersetzlich sein kann. Hierfür wird keine Haftung übernommen. Unsere Pferde können unvorhersehbar reagieren, daher weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Umgang mit den Tieren auf eigene Gefahr erfolgt.

1.4. Das Rauchen ist in und an den Stallungen und der Scheune, sowie in Gegenwart der Pferde untersagt.

1.5. Das Betreten des Grundstückes, die Benutzung der Anlagen und Stallungen, der Umgang mit den Pferden und das Reiten erfolgen grundsätzlich auf eigene Gefahr. Dies gilt für das Reiten auf dem Reitplatz, bei Ausritten im Gelände sowie bei allen sonstigen Reitveranstaltungen, für die sich der Betreiber verantwortlich zeigt.

1.6. Der Reitbetrieb übernimmt weder für mitgebrachte Haustiere und Gegenstände noch für Personen, insbesondere für unbeaufsichtigte Kinder, die Verantwortung bei eventuellen Unfällen, Verlust, Diebstahl oder Schäden jeglicher Art, die insbesondere durch betriebseigene Pferde, Privatpferde oder Sonstiges entstehen.

1.7. Der Reitsport und der Umgang mit Pferden können Risiken und Gefahren, wie zum Beispiel Bisse, Tritte oder Stürze, die oft weder vorhersehbar noch vermeidbar sind, beinhalten. Dessen Risiken ist sich der Reiter und der Besucher bei Betritt vom Betreiber des Geländes bewusst. Für Verletzungen am Menschen und Schäden von Gegenständen kann der Betreiber nicht haftbar gemacht werden. Auch wenn wir und unsere erfahrene Reitlehrerin Vorsicht und Sorgfalt walten lassen, kann es dennoch zu Verletzungen der Reiter/-innen oder Einschränkungen durch Schmerzen (z.B. Muskelkater) kommen.

1.8. Personen mit Neigung zu Allergien, insbesondere Asthma oder Heuschnupfen oder Tierhaarallergie, sollten sich bewusst sein, dass Stallstaub und Pferdehaare Allergien auslösen können.

1.9. Für Schäden, die durch den Reitschüler oder deren/dessen Begleitung oder Besucher an Sachgegenständen, Menschen oder Tieren entstehen (fahrlässig, grob fahrlässig oder unter Vorsatz) haftet der Reitschüler bzw. dessen Eltern. Ein Defekt oder der Verlust von Gegenständen oder Reitzubehör ist der Reitschule sofort zu melden.

2. REITUNTERRICHT

2.1. Das Reiten ist grundsätzlich nur nach Voranmeldung möglich. Zeitverluste durch Gründe, die beim Reitschüler liegen, wie z.B. zu spät kommen, Pferd nicht sauber und ordentlich vorbereitet, werden nicht nachgeholt. Bei Verspätungen liegt es im Ermessen des Reitlehrers, ob noch am Unterricht teilgenommen werden kann oder nicht. Versäumte Reitstunden ohne vorherige Absage müssen zur Gänze bezahlt werden. Eine Absage hat mindestens einen Tag vor der Reitstunde zu erfolgen.

2.2. Die Teilnahme am Unterricht geschieht auf eigene Gefahr. Eine Unfallversicherung sowie Haftpflichtversicherung wird empfohlen. Der Reitunterricht ist auf die jeweiligen Fähigkeiten der Kinder abgestimmt. Wir weisen darauf hin, dass es sich um Fluchttiere handelt, die nicht in jeder Situation berechenbar sind

2.3. Die Kinder werden während der Reiteinheit beaufsichtigt und mit Sorgfalt unterrichtet. Die inhaltliche Gestaltung der Reitstunde obliegt ausschließlich dem Reitlehrer. Nach Möglichkeit werden Wünsche der Reitschüler berücksichtigt. Wir behalten uns vor witterungsbedingt (z.B. Hitze, Gewitter, …) die Reiteinheiten so zu gestalten, dass das Risiko für Leib und Leben von Reiter und Pferd nicht gefährdet wird. Ob ein Ersatzanspruch vorliegt, wird vom Betreiber oder Reitlehrer erwogen. Während des Reitunterrichts hat der Reitlehrer Weisungsbefugnis. Sollte sich der Reiter nicht daranhalten, so kann das Reiten untersagt werden.

2.4. Vor und nach der Reitstunde müssen die Kinder von den Eltern/ Erwachsenen beaufsichtigt werden, welche auch die Verantwortung tragen.

2.5. Gebuchte Reiteinheiten finden in der Regel bei jedem Wetter statt. Bitte achten Sie darauf, die Ausrüstung an die Witterung anzupassen.

3. KLEIDUNG UND AUSRÜSTUNG

3.1. Reiten ist mit Schmutz verbunden. Wir lehnen jegliche Haftung für verschmutzte und beschädigte Kleidung ab.

3.2. Schutzausrüstung: Das Tragen eines Reithelmes beim Reiten ist vorgeschrieben. Ohne Reithelm wird kein Unterricht erteilt. Wir empfehlen, sich mit entsprechender Sicherheitsausstattung (Helm, Rückenprotektor oder Schutzweste), die dem aktuellen Sicherheitsstandard entspricht, auszurüsten.

3.3. Schuhwerk: Knöchelhoch schützende Schuhe mit Absatz und gutem Profil. Reitstiefel oder Reitstiefelette oder Reitstiefeletten mit enganliegenden Chaps sind zulässig. Aus Sicherheitsgründen ist auf die passende Größe zu achten. Bei unzulässigem Schuhwerk kann das Reiten verwehrt werden.

3.4. Während der Reitstunde ist eine enganliegende Kleidung zu tragen. Keine wehenden T-Shirts oder dergleichen. Lange T-Shirts sind in die Hose zu stecken. Beim Reiten ist grundsätzlich Kleidung zu tragen, die eine Korrektur des Sitzes sowie die Bewegungsfreiheit des Reiters zulässt!

4. ORDNUNG UND SAUBERKEIT

4.1. Die Ordnung in der Sattelkammer ist unbedingt einzuhalten. Dazu gehören vor allem das Wegräumen der Dinge wie Sattel, Trense und Putzzeug, sowie das Kehren und Beseitigen der Pferdeäpfel am Putzplatz und Reitplatz. Das Reiterstüberl und das WC sind sauber zu hinterlassen!

4.2. Mit dem Lederzeug (Sattel, Trense) ist pfleglich umzugehen, d.h. das Trensengebiss ist abzuwaschen! Bei nicht Einhaltung der Ordnung und der Pflege der von uns bereitgestellten Ausrüstungsgegenständen für Pferd und Reiter und dadurch entstandene Beschädigungen, hat der Reitschüler (gesetzliche Vertreter) für entsprechenden Ersatz zu sorgen oder die Kosten dafür zu tragen!

5. PFERDEVERKAUF

5.1 Der Pferdeverkaufsvertrag wird schriftlich geschlossen (wird von uns gestellt). Der gültig abgeschlossene Vertrag ist von beiden Parteien zu erfüllen. Ein allgemeines Rücktrittsrecht besteht nicht. Das Recht der Konsumenten zum Vertragsrücktritt bei Haustürgeschäften findet bei Pferdekäufen keine praktische Anwendung.

5.2 Leistungsumfang und Lieferbedingungen

Der gesundheitliche Zustand sowie der Ausbildungsstand wird im Kaufvertrag von uns dargestellt. Der Käufer hat das Recht auf eine tierärztliche Ankaufsuntersuchung. Diese ist vom Käufer/ von der Käuferin zu bezahlen.

Das Pferd wird von uns direkt auf dem Hof übergeben. Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers/der Käuferin.

5.3 Zahlungsbedingungen: Das Pferd ist unmittelbar bei Übergabe in bar zu bezahlen.